Gaiapark Kerkrade Zoo

Anfahrt

Besucheradresse

GaiaZOO
Dentgenbachweg 105
6468 PG Kerkrade

Niederlande


Telefon: 0031 45 567 60 70
E-mail:
info@gaiazoo.nl

Der Tierpark gleich hinter der Grenze in den Niederlanden ist wie ein Vorort von Aachen bequem mit Bus und Bahn zu erreichen.

Anfahrt von Aachen aus:

Über A4 Richtung Heerlen, dann auf die N281 Richtung Heerlen / Kerkrade, Ausfahrt Kerkrade-West. Folgen Sie den Schildern Park Gravenrode und GaiaZOO. In nur kurzer Zeit haben Sie den Tierpark gleich vor den Toren von Aachen erreicht.
Anfahrt von Maastricht aus:
Über A79 Maastricht / Heerlen auf die N281, Ausfahrt Heerlen-Süd / Kerkrade, dann Ausfahrt Kerkrade-West. Folgen Sie den Schildern Park Gravenrode und GaiaZOO.


Anfahrt von Eindhoven / Belgien aus:

Über A76 (E314) Aachen / Heerlen und Autobahnkreuz Ten Esschen Richtung Schnellstraße N281 Voerendaal / Heerlen. Ausfahrt Kerkrade-West. Folgen Sie den Schildern Park Gravenrode und GaiaZOO.


Anfahrt per Zug oder Bus:

Der aktuellen Fahrplan zum GaiaZOO finden Sie auf www.avv.de


Routeplan


Start locatie

 

Parkordnung
Liebe Besucher und Besucherinnen von GaiaZOO!
Zum Schutz der Sicherheit der Tiere, der Gebäude und der Besucher in GaiaZOO gibt es einige Regeln, die beim Betreten unseres Parks gelten. Klicken Sie auf die Themen für weitere Informationen.

1. Zutritt
• Der Besuch des Parks ist nur gestattet, wenn man eine gültige Zutrittskarte hat, und nur während der offiziellen Öffnungszeiten. Diese sind beim Eingang des Parks ausgeschildert. Die Zutrittskarte bietet nur Zugang zu den öffentlichen Teilen des Parks.
• Jeder, der sich im Park befindet, soll im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein und soll diese auf Anfrage vorzeigen. Diese Eintrittskarte sollen sie deshalb sorgfältig aufbewahren während ihres Besuchs. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit beim Verlassen des Parks. Falls notwendig können sie den Park zwischenzeitlich verlassen, aber nur in Absprache mit den Kassenmitarbeitern und unter ihrer Mitwirkung.
• Der Vorstand behält sich das Recht vor, den Park oder einen Teil des Parks zu schließen oder einen weiteren Zutritt von Besuchern einzuschränken. Gründe dafür können u.a. sein; eine zu hohe Besucherzahl und das Entstehen einer Situation, in der die Sicherheit der Besucher gefährdet ist. Sollte eine solche Maßnahme erforderlich sein, so wird sie jederzeit vom Vorstand des Parks ergriffen. Bei einer derartigen Entscheidung können keine Ausnahmen gemacht werden und gibt es keine Kostenerstattung.
• Die Jahreskarten bleiben im Besitz des GaiaZOO. Sie können zurückgenommen werden, wenn der Besitzer sich unanständig benimmt oder gegen die Parkordnung verstößt. Dazu gehört auch die Verwendung einer Jahreskarte, die nicht auf Namen des Besuchers registriert ist.

2. Allgemein
• Das Betreten des Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
• Sie dürfen die Pfade nicht verlassen. Es ist verboten, über Zäune zu klettern oder Absperrungen zu umgehen. Dienstpfade sind nur für das Personal zugänglich.
• Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen, wird der Zutritt verweigert oder sie werden vom Park entfernt ohne Erstattung der Kosten.
• Eltern und Begleiter von Gruppen haften für die Personen, die unter ihrer Führung den Park besuchen.
• Kindern ohne Begleitung kann der Zutritt verweigert werden.
• Falls Sie der Meinung sein sollten, dass Sie während Ihres Besuchs (ungerecht) durch irgendetwas gehindert wurden, dann können Sie an den Kassen des Parks eine schriftliche Erklärung abgeben.

3. Sicherheit der Tiere
• Zum Schutz der Sicherheit der Besucher und der Tiere in GaiaZOO ist es strengstens verboten, die Gehege am Land oder im Wasser zu betreten. Zudem ist es strengstens verboten, Hände, Finger, Stöcke oder sonstige Gegenstände durch die Gitter oder Zäune zu stecken.
• Es ist nicht erlaubt, Tiere zu streicheln.
• Es ist nicht erlaubt, die Tiere in GaiaZOO zu füttern.
• Es ist strengstens verboten, Abfall oder andere Gegenstände in den Tiergehegen zu hinterlassen.
• Falls Sie Zeugen eines oben erwähnten Verstoßes sind, bitten wir Sie, dies jederzeit einem Mitarbeiter zu melden.

4. Mitgebrachte Waren
• Der Verzehr mitgebrachter Essenswaren ist nicht erlaubt im Restaurant oder auf der Terrasse beim Restaurant.
• Radios und sonstige Audio-Apparatur dürfen nicht benutzt werden, da sie sowohl die Tiere als auch die anderen Besucher stören können.
• Rollende Gegenstände wie Kinderfahrräder, Rollschuhe und Skateboards sind nicht erlaubt. Kinder-und Sportwagen, sowie Rollstühle und Rollatoren bilden eine Ausnahme.
• Der Besitz von Waffen und/oder das Tragen von Waffen oder gefährliche Gegenstände ist verboten. Bei Feststellung des Besitzes von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wird man sofort vom Park entfernt ohne Erstattung der Kosten.

5. (Haus)Tiere
• Haustiere und/oder Blindenhunde sind zum Schutz der Sicherheit unserer Tiere nicht erlaubt. GaiaZOO bietet keine Unterkunft für (Haus)Tiere von Besuchern.
• Das Hinterlassen von Haustieren im Auto wird zu jeder Zeit bei der Polizei gemeldet.

6. Angemessenes Aussehen
• GaiaZOO bittet Sie, angemessene Kleidung zu tragen.
• Beim Wechseln der Windel ihrer Kinder bitten wir Sie, die dazu verfügbaren Räume und Einrichtungen bei den Toiletten zu benutzen.

7. Fotografieren und filmen
• Fotografieren und filmen im Park ist nur für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
• Beim Fotografieren oder Filmen dürfen andere Besucher, die Tiere oder das Personal auf keinerlei Weise gehindert werden.
• Professionelle Fotografie und Video für kommerzielle Zwecke ist nur nach schriftlicher Zustimmung der PR Abteilung erlaubt.
• Es kann vorkommen, dass Sie als Besucher gefilmt oder fotografiert werden. GaiaZOO behält sich das Recht vor, dieses Material für Publikationszwecke zu verwenden.

8. Attraktionen, Vorführungen und Fütterungen
• Die Benutzung der Spielplätze, Spielgeräte und dergleichen erfolgt auf eigene Gefahr.
• Bei der Benutzung der Attraktionen und sonstiger Einrichtungen sollen die Anweisungen der Mitarbeiter/die ausgeschilderten Gebrauchsregeln eingehalten werden. Bei einigen Attraktionen gelten gewisse Einschränkungen bei der Benutzung, zum Beispiel eine Mindest- oder Maximalgröße oder ein Mindestalter. Aus Sicherheitsgründen sind Sie dazu verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten.
• Der Vorstand behält sich das Recht vor, Attraktionen zu schließen. Gründe dafür können unter anderem sein; das Wetter, Wartungsarbeiten und zu hohe oder niedrige Besucheranzahlen.
• Zugleich behält sich der Vorstand das Recht vor, die Zeiten der öffentlichen Fütterungen zu ändern oder sie ohne Angabe von Gründen zu streichen.

9. Schäden
• Der Park wird sorgfältig gepflegt. Trotzdem können Sie mit weniger angenehmen Dingen konfrontiert werden. Sollten Sie einer solchen Situation begegnen, dann bitten wir Sie, diese jederzeit direkt bei einem Mitarbeiter des Parks zu melden.
• Auch ein Schaden, den Sie unabsichtlich verursachen, soll gemeldet werden.
• Ein Schaden soll immer sofort gemeldet werden, sodass er vor Ort festgestellt werden kann (siehe Haftung). Ein eventueller Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn der Schaden erst zu einem späteren Zeitpunkt gemeldet wird.

10. Haftung
• GaiaZOO haftet nur für Schäden, insoweit sie durch Verschulden des Personals verursacht sind. GaiaZOO haftet keineswegs für sonstige Schäden.

11. Werbung und Verkauf
• Es ist nicht gestattet, im Park oder auf den Zufahrtsstraßen Werbung oder Verkauf von Dienstleistungen und/oder Produkten zu tätigen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vorstands von GaiaZOO.

12. Entfernung aus dem Park
• Anweisungen der Mitarbeiter und/oder ausgeschilderte Vorschriften müssen unbedingt eingehalten werden.
• Körperliche oder verbale Gewalt, oder anderweitig unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern oder unserem Personal wird nicht akzeptiert. Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, können aus dem Park entfernt werden ohne Recht auf Kostenerstattung.

13. Parken
• Auf dem Parkplatz gilt die niederländische „Wegenverkeerswet“ (Straßenverkehrsordnung) und gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Km pro Stunde. Anweisungen des Personals müssen eingehalten werden.
• Hinterlassen Sie keine Wertsachen oder Haustiere im Auto oder auf dem Parkplatz.
• Sie können Ihr Auto nur in den ausgewiesenen Stellplätzen parken. An anderen Stellen darf man nur parken nach Anweisung des Personals.
• Autos, die einen Ausgang für andere Verkehrsteilnehmer versperren, werden entfernt. Die daraus entstehenden Kosten werden dem Eigentümer des Fahrzeugs gegenüber geltend gemacht.
• GaiaZOO haftet nicht für Schäden am Auto, unabhängig von der Ursache, es sei denn diese wurden durch Verschulden des eigenen Personals verursacht durch Absicht und/oder grobe Fahrlässigkeit.
• Bei hohen Besucheranzahlen kann es vorkommen, dass die Nachfrage an Parkplätzen das Angebot übersteigt. In diesen Fällen weist das Personal alternative Parkplätze zu.

14. Gastronomie
• In manchen Bereichen im Park gilt ein Rauchverbot. In den Gebäuden darf nicht geraucht werden. Im Restaurant sind die Raucherbereiche angedeutet. Auch bei den Gehegen im Park ist ausgeschildert, ob rauchen erlaubt ist oder nicht.
Ab 1.1.2008 sind die Gastronomieeinrichtungen im Park rauchfrei.
Die eventuelle Unwirksamkeit einer Bestimmung in dieser Parkordnung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. In Fällen und Ereignissen, die in dieser Parkordnung nicht vorgesehen sind, entscheidet der Vorstand des Parks.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch und hoffen, dass diese Parkordnung dazu beitragen wird.